Nutzungsrechte

 

Grundsätzlich erwerben Sie als Auftraggeber auf den einfaches Nutzungsrecht an den Aufnahmen.

Soll ein ausschließliches Nutzungsrecht oder gar ein Total-Buy-Out am Material (Urheberrechte) erfolgen, so sind diese gesondert zu vereinbaren.   

 

 

Vereinbarung zur Nutzung von Fotoaufnahmen

zwischen

[Name und Anschrift des Fotografen/Schöpfers]

- nachstehend als „Urheber“ bezeichnet -

und

[Name und Anschrift des Unternehmens]

- nachstehend als „Lizenznehmer“ bezeichnet -

 

Geltungsbereich

Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Übertragung von Nutzungsrechten an den nachfolgend genannten Aufnahmen:

 

Der Urheber versichert, dass er der alleinige Inhaber aller uneingeschränkten Rechte an den zu überlassenden Aufnahmen und damit berechtigt ist, dem Lizenznehmer die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den aufgeführten Werken einzuräumen.

Lizenzbestimmungen

Der Lizenznehmer erhält vom Urheber mit der Entrichtung der vereinbarten Lizenzgebühr ausschließlich die nachfolgend definierten Nutzungsrechte.

Grundsätzlich erhält der Lizenznehmer nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Gegebenenfalls weitere betroffene Rechte wie das der abgebildeten Personen, Handelsmarken, Kunstwerke, Bauwerke u. a. müssen vom Lizenznehmer für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.

Verwendungszweck

Es werden Nutzungsrechte in folgender Form erteilt:

□ Druckbilder

Verwendung in Printmedien sowie weiteren traditionellen Druckerzeugnissen (z. B. Broschüren, Plakate, Flyer). Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Anwendungsfälle (z. B. mehrere Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Lizenzrecht mehrfach erworben werden.

Webbilder und Präsentationsbilder

Verwendung im Internet (z. B. auf Webseite, Sozialen Netzwerken) oder in Präsentationen inklusive Weitergabe innerhalb der Präsentation in elektronischer oder individuell ausgedruckter Form. Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Anwendungsfälle (z. B. mehrere Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Lizenzrecht mehrfach erworben werden.

3D Rundgänge Matterport

Verwendung im Internet (z. B. auf Webseite, Sozialen Netzwerken) oder in sonstigen Präsentationsformen sowie der 3D Daten nach Erwerb dieser (z.B. Matterpak) inklusive Weitergabe innerhalb der Präsentation in elektronischer oder individuell ausgedruckter Form. Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Anwendungsfälle (z. B. mehrere Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Lizenzrecht mehrfach erworben werden.

Das Nutzungsrecht an Matterport 3D Touren erlischt mit der Beendigung der Cloud-Hosting-Vereinbarung mit MESH IMAGES, sofern nicht eine Übertragung der Matterport 3D Tour auf einen anderen Matterport Cloud-Hosting Anbieter erfolgt ist (Transfer).

3D Modelle

Verwendung im Internet (z. B. auf Webseite, Sozialen Netzwerken) oder in Präsentationen inklusive Weitergabe innerhalb der Präsentation in elektronischer oder individuell ausgedruckter Form. Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Anwendungsfälle (z. B. mehrere Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Lizenzrecht mehrfach erworben werden.

Der Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte für die Druck-, Web- und Präsentationsbilder sowie 3D Rundgänge Matterport und 3D Modelle nicht ausschließlich.

Nicht zulässige Verwendung

Die Fotoaufnahmen können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, welche die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (z. B. Persönlichkeitsrecht, Markenrecht) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.

Weiterverkauf

Der Weiterverkauf oder die Weitergabe der Aufnahmen ist nicht zulässig. Ausgenommen ist die Weitergabe als Bestandteil eines größeren Werkes oder die Weitergabe dafür vorgesehener, gesondert überlassener Aufnahmen.

Sicherheit und Datenschutz

Der Urheber übernimmt alle üblichen und zumutbaren Anstrengungen bezüglich Sicherheit, insbesondere hinsichtlich der Vertraulichkeit von Lizenznehmer- und Zahlungsdaten. Eine weitergehende Gewährleistung – insbesondere Schadenersatzansprüche betreffend – wird durch den Urheber nicht erbracht.

Beendigung der Nutzungsvereinbarung

Das mit dieser Vereinbarung eingeräumte Nutzungsrecht endet automatisch mit der zwischen dem Urheber und dem Lizenznehmer bestehenden Kundenverbindung. Noch im Umlauf befindliche Werbematerialien, die während der Gültigkeit dieser Vereinbarung in autorisierter Form unter Beachtung des hier festgelegten Nutzungszweckes noch in Umlauf sind (z. B. Drucksachen, Zeitschriften, Flyer) dürfen bis zum Verbrauch der jeweiligen Auflagen noch in Nutzung gehalten werden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. Regelungslücken offenbar werden, so berührt dies die Wirksamkeit der nicht betroffenen Vertragspassagen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

Ort und Datum                                                 Unterschrift des Lizenznehmers

 

 

 

Ort und Datum                                                 Unterschrift des Urhebers